Freude an juristischen Herausforderungen und mehr als zwei Jahzehnte Berufserfahrung, auch aus der dankenswerten Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Römer (vormals Römer & Partner, Rechtsanwälte), welcher inzwischen seinen wohlverdienten Ruhestand genießt, bringe ich sehr gerne in die Lösung Ihres juristischen Anliegens ein.

Ich danke vorab für Ihr Vertrauen, denn ich weiß, um welch kostbares Gut es sich handelt.

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RECHTSANWALT

Ich arbeite vornehmlich im Zivilrecht. Dabei unterstütze ich Sie insbesondere in Ihren vertraglichen Angelegenheiten und bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit vielen Jahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen tätig. Die erfolgreiche Begleitung für Mandanten findet dabei nicht nur vor den Arbeitsgerichten statt. Oftmals lassen sich nicht selten teuere Prozesse schon im Vorfeld vermeiden. Ein wichtiger Baustein meiner Tätigkeit dafür sind frühzeitige Beratung von Arbeitgebern bei der Bildung und Umsetzung betrieblicher Entscheidungen bzw. umfassende Beratung von Arbeitnehmern bei Veränderungen in ihrem Arbeitsleben.

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist ständig im Fluss. Ich kenne die Entscheidungen und kann durch meine Spezialisierung helfen, rechtssicher zu handeln. Je besser eine Rechtshandlung vorbereitet ist, umso eher wird diese auch vor den Arbeitsgerichten bestand haben.

Aufgrund von Erfahrung berate und vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich unter anderem:

  • Arbeitgeber bei allen Rechtsfragen der Beschäftigung eigener Arbeitnehmer sowie von Leiharbeitnehmern, bei Erstellung, Abschluss, Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen, Einführung flexibeler Arbeitszeitmodelle und Umstrukturierungen sowie allen Rechtsfragen des Betriebsverfassungsrechts
  • Betriebsräte im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Tätigkeit
  • Mitglieder des Betriebsrates bei allen Fragen ihrer eigenen Rechtsstellung
  • Arbeitnehmer zu Fragen rund um den Arbeitsvertrag, einschließlich Abmahnung und Überstunden, Mehrarbeit, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarungen

Meine Gebühren als Rechtsanwalt rechne ich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auch gerne mit Ihrer Rechtschutzversicherung, ab oder biete Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung zu Pauschalen oder Stundensätzen an.

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NOTAR

Als Notar unterstütze ich Sie im notariellen Bereich bei sämtlichen beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften und Beglaubigungen. Die Gestaltung rechtssicherer Urkunden, auch für komplexe Situationen, stellt oftmals eine Herausforderung dar, welche durch eine individuelle Beratung und die Ermittlung Ihrer Wünsche und Ziele gemeistert werden kann.Die Abwicklung notarieller Rechtsgeschäfte wie

  • Immobilienkaufverträge
  • Teilungserklärungen für die Aufteilung in Wohnungseigentum
  • Gesellschaftsgründungen
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Testamente

gehören zum Kern des hiesigen notariellen Tätigkeitsbereiches.

Der Wunsch, dass die eigenen Interessen auch dann noch berücksichtigt werden, wenn man sich nicht mehr selber darum kümmern kann, bewegt immer mehr Menschen dazu, sich für eine

  • Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

zu entscheiden, und dass nicht erst im Alter. Unerwartetes kann jeden ereilen. Liegt eine Vorsorgeurkunde vor, können sich dann die darin benannten nahen Angehörigen oder andere Personen des Vertrauens um alles Erforderliche kümmern, ohne dass ein Gericht eine fremde Person als Betreuer bestellen muss. Die Möglichkeit, Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer zu registrieren, sichert im Ernstfall, dass diese auch beachtet werden.

Liegen bei Ihnen gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, welche ein Aufsuchen der Kanzlei hindern, kann eine Beurkundung im Einzelfall auch an einem Ort in Berlin Ihrer Wahl erfolgen.

Die Kosten für meine Tätigkeit als Notar habe ich gesetzlich vorgegeben nach dem Geschäftswert der Sache und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu berechnen.